Die Fachakademie für Sozialpädagogik soll die Studierenden befähigen, in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen als ErzieherInnen selbständig tätig zu sein.
Verschiedene Praktika ermöglichen neue Erfahrungen und Erkenntnisse:
| Im 1. Jahr der Vollzeitausbildung:
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| Praktikum in einer Einrichtungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
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| Im Übergang zum 2. Jahr:
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| Praktikum mit Kindern/Jugendlichen in der Ferienzeit
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| Im 2. Jahr der Vollzeitausbildung:
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| Praktikum in der Grund- und Hauptschule
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Nach der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium über die Ergänzungsprüfung zu erlangen.
a) fachgebundene Fachhochschulreife (ohne Mathematik)
b) allgemeinen Fachhochschulreife (mit Mathematik)
Bei einem Notendurchschnitt bis 1,5 in der Ergänzungsprüfung wie auch in der Abschlussprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife erworben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an der Fachakademie und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" verliehen.