| Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ |
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gliedert sich in 3 Ausbildungsabschnitte:
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Der 1. Ausbildungsabschnitt endet mit der staatlichen Abschlussprüfung und verleiht den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ |
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| Mögliche Berufs- und Bildungsabschlüsse nach der fünfjährigen Ausbildung: | ||||||||||||||
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