| 1.
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"Staatlich geprüfte/r KinderpflegerIn" nach erfolgreichem Abschluss des Sozialpädagogischen Seminars
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| 2.
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"Staatlich anerkannte/r ErzieherIn" nach erfolgreichem Abschluss des Sozialpädagogischen Seminars und der theoretischen Ausbildung sowie des Berufspraktikums
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| 3.
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"Fachgebundene Fachhochschulreife" zusätzlich zum Abschluss als staatlich anerkannte/r ErzieherIn und der erfolgreichen Ergänzungsprüfung (ohne Mathematik)
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| 4.
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"Allgemeine Fachhochschulreife" zusätzlich zum Abschluss als staatlich anerkannte/r ErzieherIn und der erfolgreichen absolvierten Ergänzungsprüfung, zudem: Belegung des Zusatzfaches Mathematik (pro Schuljahr 3 Unterrichtsstunden wöchentlich)
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| 5.
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"Fachgebundene Hochschulreife" allerdings nur, wenn sowohl die Abschlussprüfung der ErzieherInnenausbildung, als auch die Ergänzungsprüfung mit der Gesamtnote „sehr gut“ abgeschlossen werden.
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