| Theoretische Ausbildung (Vollzeitausbildung an der Fachakademie) | |||||||||
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Voraussetzung für den Einstieg in die Vollzeitausbildung (= 2. Ausbildungsabschnitt) ist das Bestehen der Abschlussprüfung im SPS (Sozialpädagogisches Seminar). Alternativ ist auch Zugang über andere berufliche oder schulische Vorbildungen möglich. Die berufliche Vollzeitausbildung ist eine Breitbandausbildung, dauert 2 Jahre und beinhaltet die nachfolgenden Pflichtfächer: |
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Die Fachakademie für Sozialpädagogik soll die Studierenden befähigen, in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen als ErzieherInnen selbständig tätig zu sein.
Verschiedene Praktika ermöglichen neue Erfahrungen und Erkenntnisse:
Nach der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium über die Ergänzungsprüfung zu erlangen.
a) fachgebundene Fachhochschulreife (ohne Mathematik) Bei einem Notendurchschnitt bis 1,5 in der Ergänzungsprüfung wie auch in der Abschlussprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife erworben. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an der Fachakademie und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" verliehen. |
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