| Ausbildung zur/ zum "Staatlich anerkannten Erzieherin/ Erzieher" | |
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| Überblick |
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Die Ausbildung gliedert sich in 3 Ausbildungsabschnitte
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Das SPS ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die ErzieherInnenausbildung. Voraussetzung ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss. Je nach Bildungsabschluss und beruflicher Vorbildung existieren unterschiedliche „Einstiegsmöglichkeiten“ siehe oben. Die ErzieherpraktikantInnen arbeiten an 4 Tagen pro Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen und erhalten an 1 Tag pro Woche Unterricht an der Fachakademie. Der Unterricht erfolgt innerhalb der Lernfelder:
und in den nachfolgenden Fächern bzw. Fächerverbindungen:
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine schriftliche Prüfung in den Fächern Pädagogik / Psychologie und Deutsch, sowie mündliche Prüfung in Deutsch und eine praktische Prüfung im entsprechenden Arbeitsfeld. Verdienst im SPS: ca. € 250,-- bis € 600,00 (abhängig vom Anstellungsträger) Mit dem erfolgreichen Abschluss des SPS wird der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ erworben. |
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Voraussetzung für den Einstieg in die Vollzeitausbildung ist das Bestehen der Abschlussprüfung im SPS. Alternativ ist auch ein Zugang über andere berufliche und/oder schulische Vorbildungen möglich. Die theoretische Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie erfolgt in fächerübergreifenden Lernfeldern und beinhaltet unterschiedliche Unterrichtsfächer:
Die Fachakademie für Sozialpädagogik soll die Studierenden befähigen, in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/in selbständig und verantwortungsbewusst tätig zu sein. Verschiedene Praktika ermöglichen neue Erfahrungen und Erkenntnisse:
Neben der Vermittlung des erforderlichen Fachwissens und methodischer Kenntnisse nimmt die Persönlichkeitsbildung in der Erzieherausbildung einen breiten Raum ein. Die Fachakademie fördert eine gezielte Persönlichkeitsentwicklung und fachliche Kompetenzentwicklung der Studierenden u.a. durch
Eine enge Verzahlung von Theorie und Praxis erfolgt
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Nach den schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium über die Ergänzungsprüfung zu erlangen:
Während der theoretischen Ausbildung besteht die Möglichkeit staatliche Ausbildungsförderung – BAföG oder AFBG - in Anspruch zu nehmen. |
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Das Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Das Arbeitsfeld wählen die Studierenden selbst aus. Es bedarf einer Genehmigung der Fachakademie. Das Berufspraktikum beginnt in der Regel am 01. September und dauert 12 Monate. Es kann auch in Teilzeitform abgeleistet werden. Die Berufspraktikanten sind überwiegend an der Praxisstelle tätig und besuchen regelmäßig Seminarveranstaltungen an der Fachakademie. Aus einem umfangreichen Seminarangebot können die Studierenden Veranstaltungen entsprechend ihrem Arbeitsfeld, ihren Interessen und Neigungen auswählen. Im Berufspraktikum werden besondere Leistungen eingefordert, wie z.B. eine Facharbeit, eine Praktikumsdokumentation, eine praktische Prüfung und Kolloquium. Die fachliche Betreuung erfolgt durch die Praxisanleitungen vor Ort und den Lehrkräften der Fachakademie im Rahmen der kollegialen Beratung und mittels Praxisbesuchen. Die derzeitige Vergütung lt. Tarifvertrag beträgt ~ € 1.286,-- pro Monat. |
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Mögliche Berufs- und Bildungsabschlüsse nach 4 bzw. 5-jähriger Ausbildung:
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